Fragen und Antworten zu den Offenlegungen des Eurosystems zu klimabezogenen Finanzinformationen
Seit 2023 veröffentlichen alle Zentralbanken des Eurosystems einmal im Jahr Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen.
Die folgenden Antworten auf häufig gestellte Fragen enthalten Informationen zu diesen Offenlegungen, etwa zu deren Umfang, Datengrundlage und Methode.
Auch unserer Pressemitteilung und einer Themenseite auf unserer Website können Sie weitere Einzelheiten über die klimabezogenen Offenlegungen der Mitglieder des Eurosystems entnehmen.
Frage 1: Warum veröffentlicht das Eurosystem klimabezogene Finanzinformationen?
Durch die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen möchte das Eurosystem für mehr Transparenz sorgen, welche Klimaauswirkungen seine Finanzportfolios aufweisen und welchen Klimarisiken sie ausgesetzt sind. Insgesamt bewirken die Offenlegungen, dass Klimarisiken im gesamten Finanzsektor stärker wahrgenommen und besser verstanden werden. Sie tragen zur Vereinheitlichung der Offenlegungspraktiken bei, indem sie sich nach etablierten Marktstandards richten. Zudem unterstützen sie die Europäische Union dabei, die Ziele der Klimaneutralität und des Übergangs zu einer kohlenstoffarmen Wirtschaft zu erreichen.
Frage 2: Welche Portfolios sind von den Offenlegungen betroffen?
Alle Zentralbanken des Eurosystems veröffentlichen klimabezogene Informationen zu ihren nicht geldpolitischen Eigenportfolios. Darüber hinaus veröffentlicht das Eurosystem Offenlegungen zu Wertpapieren des öffentlichen Sektors, Unternehmensanleihen und gedeckten Schuldverschreibungen, die für geldpolitische Geschäfte im Rahmen des Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) und des Pandemie-Notfallankaufprogramms (PEPP) gehalten werden. Der Bericht über die APP- und PEPP-Bestände enthält auch ein Kapitel zu den Währungsreserven der EZB. Der Umfang und Inhalt künftiger Offenlegungen wird überprüft und im Laufe der Zeit optimiert werden.
Frage 3: Warum legen Sie nicht für Ihre gesamte Bilanz klimabezogene Informationen offen?
Das Eurosystem legt klimabezogene Informationen zu den Wertpapierbeständen in seiner Bilanz offen, für die ausreichend Klimadaten verfügbar sind. Für bestimmte Vermögenswerte und Portfolios liegen noch nicht genügend Klimadaten vor. Dies gilt zum Beispiel für diejenigen, die im Rahmen des Ankaufprogramms für Asset-Backed Securities (ABSPP) erworben wurden. Daher sind diese Vermögenswerte von der Berichterstattung ausgeschlossen. Das Eurosystem arbeitet mit Normierungsgremien und Anbietern von Klimadaten zusammen, um die Verfügbarkeit und Qualität von Klimadaten sukzessive zu verbessern.
Frage 4: Welche Methode liegt den Offenlegungen zugrunde?
Das Rahmenwerk für Offenlegungen des Eurosystems wurde von den Mitgliedern des Eurosystems gemeinsam entwickelt. Es bezieht sich in erster Linie auf nicht geldpolitische Portfolios. Das Rahmenwerk orientiert sich an den Empfehlungen der Taskforce für die Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen (TCFD), der Partnership for Carbon Accounting Financials und des Network for Greening the Financial System (NGFS). Sie alle stellen Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung bereit, die weit verbreitet und weithin anerkannt sind. Das Rahmenwerk wurde auf die Merkmale der Portfolios des Eurosystems abgestimmt. Die verwendeten Methoden werden in den Berichten im Einzelnen beschrieben.
Frage 5: Worin unterscheidet sich die Berichtsmethode für Vermögenswerte, die zu geldpolitischen Zwecken im Rahmen des APP und des PEPP gehalten werden, von der Methode für nicht geldpolitische Portfolios?
Für die Offenlegung von Informationen zu Wertpapieren des öffentlichen Sektors, Unternehmensanleihen und gedeckten Schuldverschreibungen, die im Rahmen des APP und des PEPP gehalten werden, wird im Rahmenwerk des Eurosystems weitgehend dieselbe Methode verwendet wie für die nicht geldpolitischen Portfolios. Sofern es methodische Unterschiede gibt, spiegeln diese den geldpolitischen Charakter der APP- und PEPP-Portfolios wider oder ergeben sich aus der fortschreitenden Einbeziehung von Klimaschutzaspekten in den geldpolitischen Handlungsrahmen des Eurosystems. Die Offenlegungen zu den Wertpapieren des Unternehmenssektors im Rahmen des APP und des PEPP beispielsweise basieren ausschließlich auf den Emissionsdaten, die von den Emittenten der Wertpapiere gemeldet werden. Bei den Offenlegungen für nicht geldpolitische Portfolios dagegen werden unter Umständen zusätzlich Emissionsschätzungen von Klimadatenanbietern herangezogen, wenn keine Eigenmeldungen verfügbar sind.
Frage 6: Welche Daten verwenden Sie für Ihre Berechnungen?
Das Eurosystem bezieht Klimadaten von zwei spezialisierten Anbietern: Institutional Shareholder Services (ISS) und Carbon4 Finance (C4F). Beide Anbieter wurden in einem Ausschreibungsverfahren für das gesamte Eurosystem ausgewählt, das von der Deutschen Bundesbank geleitet wurde. Maßgeblich waren die Aspekte Datenqualität, Datenabdeckung und Kosten-Nutzen-Verhältnis. Den Mitgliedern des Eurosystems steht es frei, die Daten von ISS und C4F in ihren Offenlegungen durch Angaben weiterer Anbieter von Klimadaten zu ergänzen, die ihnen individuell zur Verfügung stehen. Die Finanzdaten stammen aus verschiedenen internen und externen, öffentlichen und nicht öffentlichen Quellen des Eurosystems. Da Klimadaten und Finanzdaten naturgemäß mit einer gewissen Verzögerung bekannt gegeben werden, ergeben sich bei jedem Referenzjahr Abweichungen zwischen den aktuellsten Bestandsdaten und den historischen Klima- und Finanzdaten. Um diese Abweichungen zu berichtigen, können die Mitglieder des Eurosystems nach eigenem Ermessen die Kennzahlen für frühere Bestände in nachfolgenden TCFD-Berichten korrigieren.
Frage 7: Warum werden die Dekarbonisierungsdaten der Emittenten mit erheblicher Verzögerung aufgenommen?
Die Emissionsdaten der Emittenten werden erst mit einer gewissen Verzögerung verfügbar. Diese beträgt bei nicht staatlichen Emittenten ein Jahr, bei staatlichen Emittenten können es bis zu zwei Jahre sein. Daher gibt es für die jüngsten Berichtszeiträume keine Emissionsdaten, die dasselbe Referenzjahr haben wie die Bestände. Um dennoch Daten für die aktuellsten Portfoliobestände berichten zu können, berechnet das Eurosystem die Kennzahlen anhand der neuesten Emissionsdaten, die für die einzelnen Emittenten verfügbar sind. Die Kennzahlen aus früheren Jahren werden in den jährlichen Berichten rückwirkend aktualisiert, sobald die entsprechenden Klimadaten verfügbar sind. Diese Veränderungen betreffen meistens die jüngsten Berichtszeiträume, sind aber nicht darauf beschränkt.
Frage 8: Warum verwenden Sie als Kennzahlen für die Offenlegungen die gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität, die CO2-Gesamtemissionen und den CO2-Fußabdruck?
Im Rahmenwerk des Eurosystems für Offenlegungen sind drei zentrale Kennzahlen vorgesehen. Dabei handelt es sich um die gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität (Weighted Average Carbon Intensity – WACI), die CO2-Gesamtemissionen und den CO2-Fußabdruck. Alle diese Kennzahlen werden vom TCFD für Eigentümer von Vermögenswerten empfohlen. Normalisierte Kennzahlen (WACI und CO2-Fußabdruck) und absolute Kennzahlen (CO2-Gesamtemissionen) ergänzen einander und schaffen zusammen ein hohes Maß an Transparenz darüber, welche Klimaauswirkungen die Portfolios aufweisen und welchen Klimarisiken sie ausgesetzt sind. Der Vorteil dieser Kennzahlen besteht darin, dass sie auf einer standardisierten Methode beruhen. Sie werden im gesamten Finanzsektor in großem Umfang für die klimabezogene Berichterstattung verwendet. Die Mitglieder des Eurosystems können nach eigenem Ermessen auch weitere Kennzahlen in ihre Berichte aufnehmen, um für noch mehr Transparenz zu sorgen.
Frage 9: Warum legen Sie Ziele offen?
Ziele sind ein integraler Aspekt der TCFD-Empfehlungen. Unter der Rubrik „Kennzahlen und Ziele“ stellen sie einen wichtigen Bestandteil der Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen dar. Ziele helfen dabei, klimabezogene Risiken für ein Portfolio abzubauen, klimabezogene Chancen zu nutzen und die Klimaauswirkungen von Wertpapierbeständen zu steuern. Alle Mitglieder des Eurosystems sind bestrebt, ihre Portfolios so zu entwickeln, dass die Ziele des Übereinkommens von Paris und die Klimaneutralitätsziele der EU unterstützt werden. Dies gilt für die nicht geldpolitischen Portfolios unter ihrer Verwaltung und für die Bestände an Unternehmensanleihen, die sie im Rahmen des APP und des PEPP halten. Für einige Portfolios werden die langfristigen Ziele durch Zwischenziele ergänzt, um einen klaren Kurs zur Verringerung der Emissionen abzustecken. In diesem Zusammenhang sei darauf hingewiesen, dass die Verantwortung für alle Aspekte, die mit der Verwaltung der nicht geldpolitischen Portfolios zusammenhängen, ausschließlich beim jeweiligen Mitglied des Eurosystems verbleibt. Dies gilt auch für die Erstellung der Offenlegungen klimabezogener Finanzinformationen und für die Festlegung von Zielen.
Frage 10: Warum legen Sie nicht die Ziele für alle Portfolios offen?
Eine Voraussetzung für die Festlegung glaubwürdiger Ziele zur kontinuierlichen Verringerung der Portfolioemissionen besteht in der Flexibilität, eingreifen zu können, falls die tatsächliche Emissionsreduzierung eines Portfolios vom erwünschten Verlauf abweicht. Doch manche Portfolios und Anlageklassen unterliegen Beschränkungen, die keine solche Flexibilität zulassen. Beschränkungen bei Portfolios können beispielsweise mit geldpolitischen Erwägungen oder einem passiven Anlagestil zusammenhängen (z. B. Portfolios, die bis zur Endfälligkeit gehalten werden). Beschränkungen infolge der Anlageklasse können beispielsweise Investitionen in Staatsanleihen betreffen, wenn die Emittenten das Übereinkommen von Paris unterzeichnet haben oder es keinen glaubwürdigen Rahmen für die Emissionsverringerung gibt.
Frage 11: Wann werden Sie Zwischenziele für Portfolios mit Wertpapieren des Unternehmenssektors festlegen, und weshalb werden Sie diese nicht offenlegen? Werden Sie Ihr Portfolio an Ihre Zielvorgaben anpassen?
Nachdem sich der EZB-Rat 2023 entschieden hatte, Zwischenziele in Erwägung zu ziehen, beschloss er 2024, für die im Rahmen des APP und des PEPP gehaltenen Portfolios mit Wertpapieren des Unternehmenssektors Zwischenziele für die Emissionsreduktion festzulegen. Diese Zwischenziele werden sich an den Anforderungen orientieren, die in der Benchmark-Verordnung der EU und der zugehörigen delegierten Verordnung der Kommission festgelegt sind. Unter Wahrung seines Preisstabilitätsmandats wird das Eurosystem einen durchdachten Rahmen gestalten, der alle Aspekte abdeckt, die für die Festlegung glaubwürdiger Zwischenziele zur Emissionsverringerung relevant sind. Diese Zwischenziele werden dazu beitragen, die Ziele des Übereinkommens von Paris und die Klimaneutralitätsziele der EU zu erreichen. Vorerst werden solche Zwischenziele intern verwendet, um zu überwachen, wie die Verringerung der Emissionen des Unternehmensanleihenportfolios verläuft. Bei Abweichungen vom angestrebten Verlauf werden wir im Rahmen unseres Mandats im Einzelfall prüfen, welche Korrekturmaßnahmen ergriffen werden können.
In ihrem ersten Bericht zur Offenlegung klimabezogener Finanzinformationen in Bezug auf die Bestände des Eurosystems an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Unternehmensanleihen, der im März 2023 veröffentlicht wurde, gab die EZB bekannt, dass sie die Festlegung von Zwischenzielen in Erwägung ziehen werde. Der Beschluss, solche Zwischenziele tatsächlich aufzustellen, unterstreicht die Entschlossenheit des Eurosystems, die mit dem Unternehmensanleihenportfolio verbundenen Emissionen schrittweise zu reduzieren. Auf diese Weise werden die klimabezogenen Übergangsrisiken für dieses Portfolio verringert und sein ökologischer Fußabdruck verkleinert. Die Verwendung von Zwischenzielen für die interne Überwachung bietet dem Eurosystem die Möglichkeit, auf diesem Gebiet weitere Erfahrungen zu sammeln. Parallel dazu wird der Rahmen für die Festlegung von Zielen kontinuierlich verbessert, wie es der Weiterentwicklung der relevanten Methoden und Ansätze für Zentralbanken entspricht.
Frage 12: Werden die Zwischenziele für Portfolios mit Wertpapieren des Unternehmenssektors auf Portfolio- oder auf Unternehmensebene gelten?
Die Zwischenziele für die Reduktion der Emissionen von Portfolios mit Wertpapieren des Unternehmenssektors, die im Rahmen des APP und des PEPP gehalten werden, werden nicht auf Unternehmensebene, sondern auf der Portfolioebene festgelegt. Daher gelten die Zwischenziele für ganze Portfolios und nicht für einzelne Unternehmen. Bei Eigentümern von Vermögenswerten, die ihren CO2-Fußabdruck und das klimabezogene Risiko ihrer Anlagen verringern wollen, ist es gängige Praxis, Zwischenziele auf Portfolioebene festzulegen. Die EZB legt keine Emissionsreduktionsziele für einzelne Unternehmen fest.
Das Eurosystem beabsichtigt, ein robustes Rahmenwerk für die Festsetzung dieser Zwischenziele zu entwickeln. Bei der Ausarbeitung dieses Rahmenwerks gilt es beispielsweise, den erwünschten Verlauf der Emissionsreduktion zu definieren, die Messgröße zur Bewertung der Fortschritte entlang des Verlaufs zu wählen und mögliche Korrekturmaßnahmen für den Fall festzulegen, dass die Emissionen eines Portfolios vom erwünschten Verlauf abweichen. Bei der Festlegung des Rahmenwerks wird die EZB die einschlägigen EU-Rechtsvorschriften berücksichtigen.
Frage 13: Werden Sie Zwischenziele und quantitative Ziele weiterentwickeln?
Die TCFD empfiehlt, für nicht geldpolitische Portfolios nach Möglichkeit quantifizierbare und messbare Ziele und auch Zwischenziele aufzustellen. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt steht es den Mitgliedern des Eurosystems frei, sich ein langfristiges qualitatives Ziel zu setzen. Zu berücksichtigen sind dabei die spezifischen Zielsetzungen und Beschränkungen, die mit den Portfolios des Eurosystems verbunden sind, die laufende Entwicklung klimaneutraler Investitionsrahmen für Zentralbanken, deren noch kurze, aber zunehmende Erfahrung mit neu beschafften Datenquellen und die rasch voranschreitende Klimaforschung. Die Mitglieder des Eurosystems werden die Offenlegungspraktiken regelmäßig überprüfen und nach eigenem Ermessen Zwischen- und quantitative Ziele hinzufügen. Bei einigen nicht geldpolitischen Portfolios des Eurosystems wurden die langfristigen Ziele bereits durch Zwischenziele ergänzt. Sofern verfügbar, werden diese Zwischenziele im Kapitel „Kennzahlen und Ziele“ des jeweiligen TCFD-Berichts im Einzelnen beschrieben.
Frage 14: Worin bestehen die Ziele des Übereinkommens von Paris und die Klimaneutralitätsziele der EU?
Mit dem Übereinkommen von Paris wird ein globaler Rahmen festgelegt, um die globale Erwärmung im Vergleich zum vorindustriellen Niveau auf deutlich unter 2 °C, vorzugsweise auf 1,5 °C zu begrenzen. Entsprechend ihrem Bekenntnis zu den Zielen des Übereinkommens von Paris strebt die EU an, bis 2050 klimaneutral zu sein. Zu diesem Zweck hat die EU das Europäische Klimagesetz verabschiedet, in dem für die gesamte EU als rechtsverbindliches Ziel festgelegt wird, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2050 auf null zu senken. Im selben Gesetz wird auch das Zwischenziel festgelegt, die Nettotreibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu verringern. Wir streben an, unsere nicht geldpolitischen Portfolios und unsere Bestände an Unternehmensanleihen so zu entwickeln, dass die Ziele des Übereinkommens von Paris und die Klimaneutralitätsziele der EU unterstützt werden. Wir werden die Fortschritte bei der Verwirklichung unserer Klimaziele regelmäßig überwachen.
Frage 15: Wie messen Sie die Fortschritte auf dem Weg zu den Klimazielen?
Um zu messen, wie weit wir auf dem Weg zu unseren Klimazielen vorangekommen sind, verfolgen wir die Entwicklung spezifischer Kennzahlen im Zeitverlauf. Welche Kennzahlen herangezogen werden, hängt davon ab, welches Portfolio, welche Anlageklasse und welches Klimaziel betrachtet werden. Um zu beurteilen, in welchem Umfang die mit einem Portfolio verbundenen Emissionen verringert werden konnten, werden beispielsweise typische Kennzahlen wie die gewichtete durchschnittliche CO2-Intensität oder der CO2-Fußabdruck herangezogen. Die Fortschritte bei der Finanzierung des Übergangs zur Klimaneutralität können anhand des Anteils grüner Anleihen am Portfolio gemessen werden.
Frage 16: Werden Sie auch weiterhin regelmäßig Offenlegungen veröffentlichen?
Das Eurosystem hat sich verpflichtet, diese Offenlegungen jährlich zu veröffentlichen, und es wird alle Elemente seines diesbezüglichen Rahmens regelmäßig überprüfen. Auf diese Weise soll die Qualität der Offenlegungen weiter verbessert und sichergestellt werden, dass sie ihren Zweck erfüllen. Beispielsweise soll regelmäßig überprüft werden, welche Emissionen, welche Portfolios und welche Kennzahlen und Ziele in den Bericht einbezogen werden und wie es um die Qualität und Verfügbarkeit der Daten bestellt ist.
Frage 17: Warum unterzieht das Eurosystem seine Bilanz einem Klimastresstest und werden die Ergebnisse veröffentlicht?
Im Jahr 2022 unterzog das Eurosystem Teile seiner Bilanz einem Klimastresstest, um zu analysieren, wie sich der Klimawandel auf deren Risikoprofil auswirkt. Grundlagen hierfür waren die empfohlene Praxis und der Fahrplan für klimabezogene Maßnahmen. Ein solcher Stresstest erstreckt sich auf verschiedene finanzielle Risikopositionen wie besicherte Kredite, Bestände an Unternehmensanleihen, gedeckte Schuldverschreibungen und durch Vermögenswerte gesicherte Wertpapiere.
Der Klimastresstest entspricht der Empfehlung der TCFD, dass Organisationen ihre Widerstandsfähigkeit gegenüber verschiedenen Klimaszenarien beschreiben sollten, um deren potenzielle Auswirkungen zu bewerten. Darüber hinaus fordert das Network for Greening the Financial System (NGFS) die Zentralbanken in seinem Leitfaden zu klimabezogenen Offenlegungen dazu auf, die direkten und indirekten Auswirkungen klimabezogener Risiken offenzulegen und zu ihrer Ermittlung quantitative Methoden wie Szenarioanalysen, Stresstests und reverse Stresstests zu verwenden.
Da Datenlücken und methodische Einschränkungen bestanden, veröffentlichte das Eurosystem die wichtigsten Ergebnisse seines Klimastresstests in Form eines zusammenfassenden und qualitativen Überblicks. Der Test wird 2024 wiederholt werden, und die Ergebnisse werden voraussichtlich 2025 veröffentlicht.